Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns

LaF­leur Immo­bi­li­en
Inha­be­rin Anni­ka Nickel
Bren­ta­no­st­ra­ße 3
64291 Darm­stadt
Deutsch­land

Telefax: 
E‑Mail:

mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z. B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, informieren.

Sie kön­nen Ihr Wider­rufs­recht auch online unter

Ver­trag widerrufen

aus­üben. Wenn Sie die­se Online-Funk­ti­on nut­zen, über­mit­teln wir Ihnen auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger (z. B. durch eine E‑Mail) unver­züg­lich eine Ein­gangs­be­stä­ti­gung mit Infor­ma­tio­nen zum Inhalt der Wider­rufs­er­klä­rung sowie dem Datum und der Uhr­zeit ihres Ein­gangs.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­ti­ge Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­trags bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnen.

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tung wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen entspricht.