Schönes sonniges Grundstück in gefragter Premium-Wohnlage von Wiesbaden — auch geteilt zu erwerben.

Exklu­siv
Tei­le die­sen Beitrag
Objekt­art
Grund­stück
Objekt­typ
Woh­nen
Ver­mark­tungs­art
Kauf
PLZ
65193
Ort
Wies­ba­den — Sonnenberg
ImmoNr
AN-2026–111
Grund­stücks­grö­ße
708,00 m²
Kauf­preis
1.300.000,00 €

Beschreibung

Die­ses schö­ne son­ni­ge Eck­grund­stück in Wies­ba­dens Top­la­ge Son­nen­berg gehört zu den begehr­tes­ten Lagen. Es ist teil­bar und auch in einem gan­zen Stück zu erwer­ben. 708 m² kön­nen ganz nach Belie­ben bebaut wer­den. Ein Bau­plan liegt bereits vor und kann auf Wunsch so über­nom­men wer­den. Soll­ten Sie bevor­zugt Ihr eige­nes Traum­haus pla­nen, so ist dies eben­falls möglich. 
Das Grund­stück war zuvor bebaut mit Wohn­bau­ten, die bereits abge­ris­sen wur­den. Es ist daher bereits erschlossen. 
Wenn Sie mehr dazu wis­sen möch­ten und Sie sich das Grund­stück gemein­sam mit mir anse­hen wol­len, freue ich mich auf eine Kontaktaufnahme. 

Lage

Die­ses Grund­stück in Pre­mi­um­la­ge von Wies­ba­den liegt im schö­nen Stadt­teil Son­nen­berg, einer der gefrag­tes­ten Lagen der Haupt­stadt. Die exklu­si­ven moder­nen Häu­ser sowie auch stil­vol­le Alt­bau­vil­len sind hier in ruhi­ger Wohn­la­ge expo­niert auf der Anhö­he mit schö­nem Blick über Wies­ba­dens Stadt­tei­le. Der Stadt­teil ist bei­na­he schon ein eige­ner klei­ner Ort, was ihn umso attrak­ti­ver macht. Die Innen­stadt Wies­ba­dens ist den­noch in weni­gen Minu­ten mit dem Auto oder dem Bus zu errei­chen. Schu­len, Kin­der­gär­ten, Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten und Sport­ver­ei­ne befin­den sich in naher Umge­bung. Son­nen­berg wird vor allem wegen des hohen Frei­zeit­wer­tes geschätzt. Es gibt viel Natur, Grün­flä­chen und zahl­rei­che Wege, auf denen man Spa­zie­ren­ge­hen kann und die ein­la­den Zeit drau­ßen zu ver­brin­gen. Auch die Burg­rui­ne Son­nen­berg gehört zum Stadt­teil und ver­leiht ihm sei­nen his­to­ri­schen Charme. Son­nen­berg ist beson­ders für Fami­li­en und Eigen­nut­zer geeig­net, da man hier ruhig und grün woh­nen kann, ohne auf eine gute Infra­struk­tur ver­zich­ten zu müssen. 

Ausstattung

— WR
— GRZ 0,27
— B
— Brei­te des Grund­stücks 16 Meter 
— Geschoss­flä­chen­zahl § 20 Bau NVO
— Zahl der Voll­ge­schos­se max. 2 Voll­ge­schos­se zulässig
— Sym­me­tri­sches Sat­tel­dach oder Walmdach
— Dach­nei­gung Walm­dach: 30°
— Dach­nei­gung Sat­tel­dach: 22° bis 45°
— Flach­dä­cher aus­schließ­lich auf Staf­fel­ge­schos­sen zulässig
— Anzahl der Wohn­ein­hei­ten auf max. 2 pro Gebäu­de begrenzt 

Weitere Informationen

VERFÜGBARKEIT: Frei ab sofort!
PROVISION: Der Erwer­ber zahlt eine Pro­vi­si­on in Höhe von 5,95% inkl. gesetzl. MwSt. an die Fir­ma LaF­leur Immobilien. 
Eine Pro­vi­si­on ent­steht erst nach erfolg­rei­chem Ver­kauf der Immobilie.
Ange­bo­te nur für den Emp­fän­ger selbst bestimmt. Wei­ter­ga­be an Drit­te nicht gestat­tet, ande­ren­falls Scha­dens­er­satz­leis­tung in Höhe der orts­üb­li­chen Nach­weis- bzw. Vermittlungsgebühr.
Die Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Irr­tum, Aus­las­sun­gen, Zwi­schen­ver­wer­tung vor­be­hal­ten. Wir wei­sen dar­auf hin, dass die von uns wei­ter­ge­ge­be­nen Objekt­in­for­ma­tio­nen vom Ver­käu­fer bzw. von Drit­ten stam­men und von uns zwar über­prüft wor­den, den­noch schlei­chen sich ger­ne Feh­ler ein, für die wir kei­ne Gewähr übernehmen.
GELDWÄSCHE: Wir als Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men LaF­leur Immo­bi­li­en sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) dazu ver­pflich­tet, bei der Begrün­dung einer Geschäfts­be­zie­hung die Iden­ti­tät des Ver­trags­part­ners fest­zu­stel­len und zu über­prü­fen, d.h. sobald ein ernst­haf­tes Inter­es­se an der Durch­füh­rung des Immo­bi­li­en­kauf­ver­tra­ges besteht. Hier­zu ist es erfor­der­lich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die rele­van­ten Daten Ihres Per­so­nal­aus­wei­ses fest­hal­ten (wenn Sie als natür­li­che Per­son han­deln) – zum Bei­spiel in Form einer Kopie. Bei einer juris­ti­schen Per­son benö­ti­gen wir eine Kopie des Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs, aus wel­chem der wirt­schaft­lich Berech­tig­te her­vor­geht. Das Geld­wä­sche­ge­setz sieht vor, dass der Mak­ler die Kopien oder Unter­la­gen fünf Jah­re auf­be­wah­ren muss. Als unser Ver­trags­part­ner haben Sie auch eine Mit­wir­kungs­pflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.