Schönes Abriss-Grundstück in gefragter Toplage von Wiesbaden Süd-Ost mit Baugenehmigung

Exklu­siv
Tei­le die­sen Beitrag
Objekt­art
Grund­stück
Objekt­typ
Woh­nen
Ver­mark­tungs­art
Kauf
PLZ
65189
Ort
Wies­ba­den / Wies­ba­den Südost
ImmoNr
AN-2026–107
Grund­stücks­grö­ße
906,00 m²
Kauf­preis
1.490.000,00 €

Beschreibung

Wenn Sie in gefrag­ter Top­la­ge von Wies­ba­den ein Grund­stück suchen, wird die­ses schö­ne Fleck­chen mit­ten im Wohn­ge­biet Ihre Auf­merk­sam­keit erre­gen. Es liegt hier viel Poten­ti­al vor. Ein Neu­bau wird sich hier wun­der­bar in die Rei­he von frei­ste­hen­den Ein­fa­mi­li­en­häu­sern mit Gar­ten ein­fü­gen. Eine Bau­ge­neh­mi­gung liegt bereits vor und eben­falls ein Plan für ein Mehr­fa­mi­li­en­haus, den man, wenn man möch­te, so über­neh­men kann. Sie kön­nen jedoch auch ganz neu pla­nen und Ihr ganz eige­nes Traum­haus ent­wi­ckeln. Der Blick von den zukünf­ti­gen Ober­ge­schos­sen des Hau­ses ins Tal ist phä­no­me­nal. Aktu­ell befin­det sich noch ein Abriss­haus auf dem Grund­stück. Wenn Sie neu­gie­rig sind und Fra­gen haben, dann mel­den Sie sich ger­ne! Ich freue mich auf Ihren Anruf und einen Besich­ti­gungs­ter­min mit Ihnen. 

Lage

Das Grund­stück in Top­la­ge der Lan­des­haupt­stadt Wies­ba­den, im Stadt­teil Süd-Ost, ins­be­son­de­re City-Ost, ist eine der zen­trals­ten und nach­ge­frag­tes­ten Wohn­adres­sen Wies­ba­dens. Das Gebiet ist geprägt von reprä­sen­ta­ti­ven Alt­bau­ten der Grün­der­zeit, klas­si­zis­ti­sche Vil­len, und moder­nen Häu­sern. Der Stadt­teil Süd­ost fügt sich direkt an das his­to­ri­sche Fünf­eck und die exklu­si­ve Wil­helm­stra­ße an. Dort fin­den Sie ruhi­ge Vil­len­ab­schnit­te neben moder­nen Wohn­quar­tie­ren, Ver­wal­tungs­ge­bäu­den und das Dichterviertel.
Die Innen­stadt, der Kur­park sowie zahl­rei­che geho­be­ne Restau­rants und Cafés sind in weni­gen Minu­ten zu Fuß oder mit dem Fahr­rad erreich­bar. Durch die Nähe zum Haupt­bahn­hof und die guten Ver­kehrs­an­bin­dun­gen ist die Lage beson­ders bei Berufs­pend­lern geschätzt.
Im Süd­os­ten Wies­ba­dens ist man genau rich­tig, wenn man stadt­nah woh­nen will, jedoch nach Fei­er­abend die Ruhe genie­ßen möch­te. Genau des­halb ist die­ses Vier­tel eines der belieb­tes­ten in Wies­ba­den. Wer in einer die­ser Lagen eine Immo­bi­lie besitzt, pro­fi­tiert von einer kon­stant hohen Nach­fra­ge und von einer wahr­schein­lich lang­fris­tig sta­bi­len Wertentwicklung. 

Ausstattung

— 906 m²
— Bau­plan exis­tiert bereits
— GRZ 0,25
— GFZ 0,5
— BRW 1.400,00 EUR/m²

Weitere Informationen

VERFÜGBARKEIT: Frei ab sofort!
PROVISION: Der Erwer­ber zahlt eine Pro­vi­si­on in Höhe von 5,95% inkl. gesetzl. MwSt. an die Fir­ma LaF­leur Immobilien.
Eine Pro­vi­si­on ent­steht erst nach erfolg­rei­chem Ver­kauf der Immobilie.
Ange­bo­te nur für den Emp­fän­ger selbst bestimmt. Wei­ter­ga­be an Drit­te nicht gestat­tet, ande­ren­falls Scha­dens­er­satz­leis­tung in Höhe der orts­üb­li­chen Nach­weis- bzw. Vermittlungsgebühr.
Die Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Irr­tum, Aus­las­sun­gen, Zwi­schen­ver­wer­tung vor­be­hal­ten. Wir wei­sen dar­auf hin, dass die von uns wei­ter­ge­ge­be­nen Objekt­in­for­ma­tio­nen vom Ver­käu­fer bzw. von Drit­ten stam­men und von uns zwar über­prüft wor­den, den­noch schlei­chen sich ger­ne Feh­ler ein, für die wir kei­ne Gewähr übernehmen.
GELDWÄSCHE: Wir als Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men LaF­leur Immo­bi­li­en sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) dazu ver­pflich­tet, bei der Begrün­dung einer Geschäfts­be­zie­hung die Iden­ti­tät des Ver­trags­part­ners fest­zu­stel­len und zu über­prü­fen, d.h. sobald ein ernst­haf­tes Inter­es­se an der Durch­füh­rung des Immo­bi­li­en­kauf­ver­tra­ges besteht. Hier­zu ist es erfor­der­lich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die rele­van­ten Daten Ihres Per­so­nal­aus­wei­ses fest­hal­ten (wenn Sie als natür­li­che Per­son han­deln) – zum Bei­spiel in Form einer Kopie. Bei einer juris­ti­schen Per­son benö­ti­gen wir eine Kopie des Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs, aus wel­chem der wirt­schaft­lich Berech­tig­te her­vor­geht. Das Geld­wä­sche­ge­setz sieht vor, dass der Mak­ler die Kopien oder Unter­la­gen fünf Jah­re auf­be­wah­ren muss. Als unser Ver­trags­part­ner haben Sie auch eine Mit­wir­kungs­pflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.