1‑Zimmer-Wohnung mit Weitblick in Langen

Exklu­siv
Tei­le die­sen Beitrag
Objekt­art
Woh­nung
Objekt­typ
Eta­gen­woh­nung
Ver­mark­tungs­art
Kauf
PLZ
63225
Ort
Lan­gen
ImmoNr
AN-2026–098
Wohn­flä­che
40,48 m²
Anzahl Zim­mer
1
Anzahl Bade­zim­mer
1
Kauf­preis
160.000,00 €

Beschreibung

Die­se 1‑Zim­mer-Woh­nung mit Log­gia und schö­ner Aus­sicht, hat einen groß­zü­gi­gen Flur. Betritt man die Woh­nung, geht man direkt auf die Küche zu. Links befin­det sich das Bad mit elek­tri­scher Abluft. Es gibt eine Dusche und einen Wasch­ma­schi­nen­an­schluss. Rechts befin­det sich das Wohn- und Schlaf­zim­mer. Durch einen klei­ne Auf­maue­rung ist das Bett hier vom Wohn­be­reich getrennt. Man kann die­se aber auch weg­neh­men, da sie aus Tro­cken­bau kon­stru­iert wur­de und kann einen ganz eige­nen indi­vi­du­el­len Bereich dar­aus machen. Zur Woh­nung gehört eine Dach­ge­schoss­kam­mer und ein Kel­ler­ab­teil im Unter­ge­schoss, wo es genü­gend Abstell­mög­lich­kei­ten gibt. Das Haus ist gepflegt und der Auf­zug ist gewar­tet und moder­ni­siert. Die Woh­nung ist bar­rie­re­frei und eig­net sich her­vor­ra­gend auch für älte­re Men­schen. Machen Sie sich doch selbst ein Bild von der Woh­nung und besich­ti­gen Sie! Wir freu­en uns auf Sie! 

Lage

Nahe zur Natur, aber auch zum Gewer­be­ge­biet und Zubrin­ger der A5 ist die Woh­nung extrem gut gelegen. 
Die groß­zü­gi­ge Anla­ge mit meh­re­ren Blö­cken liegt gut zugäng­lich am ruhi­gen Wald­rand aber in kur­zer Ent­fer­nung zum Gewer­be­ge­biet mit einem Ede­ka, Geträn­ke­markt, u.a. Der Bäcker liegt in ca. 3 Geh­mi­nu­ten Entfernung. 
Der Flug­ha­fen liegt nur ca. 10 Auto­mi­nu­ten ent­fernt. Die Frank­fur­ter Innen­stadt errei­chen Sie bequem in ca. 20 Minu­ten, genau wie die Darm­städ­ter Innen­stadt in ca. 30 Minu­ten mit dem Auto. 

Ausstattung

— Woh­nung Nr. 35
— 1‑Zim­mer-Woh­nung
— Flur
— Loggia
— sepa­ra­te Küche
— Einbauküche
— kein Tageslichtbad
— elek­tri­sche Belüf­tung im Bad
— Dusche
— Wasch­ma­schi­nen­an­schluss und Trock­ner­an­schluss im Bad
— Kellerabteil
— Dachbodenabteil
— kein Stell­platz zur Woh­nung gehörig
— 36 Wohneinheiten
— 9 Etagen
— Bau­jahr 1963
— Fern­wär­me, Gas
— Glas­fa­ser ist nach Anga­ben des Ver­käu­fers bereits bis zum Haus gelegt, jedoch nicht zur Wohnung
— Instand­hal­tungs­rück­la­ge im Jahr 2025: 820.608,33
— wird ab 01.07.2026 erhöht
— Haus­geld: 221 EUR inkl. Instandhaltungskosten
— Dach-Atti­ka in Pla­nung bei zuge­hö­ri­gem ande­ren Gebäu­de Forst­ring 75. 
— Dach-Atti­ka bereits im Hasen­win­kel 35 gemacht 2025
— Erneue­rung der Brand­schutz­tü­ren mit Erhaltungsrücklage 

Weitere Informationen

Es liegt ein Ener­gie­ver­brauchs­aus­weis vor. Die­ser ist gül­tig bis 30.01.2029. End­ener­gie­ver­brauch beträgt 89,3 kwh/(m²*a). Wesent­li­cher Ener­gie­trä­ger der Hei­zung ist Gas mit Fern­wär­me. Das Bau­jahr des Objekts lt. Ener­gie­aus­weis ist 1963. Die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klas­se ist C.
VERFÜGBARKEIT: Nach Absprache!
PROVISION: Der Erwer­ber zahlt eine Pro­vi­si­on in Höhe von 2,975 % inkl. gesetzl. MwSt. an die Fir­ma LaF­leur Immo­bi­li­en. Mit dem Ver­käu­fer wur­de eine Pro­vi­si­on in glei­cher Höhe vereinbart.
Eine Pro­vi­si­on ent­steht erst nach erfolg­rei­chem Ver­kauf der Immobilie.
Ange­bo­te nur für den Emp­fän­ger selbst bestimmt. Wei­ter­ga­be an Drit­te nicht gestat­tet, ande­ren­falls Scha­dens­er­satz­leis­tung in Höhe der orts­üb­li­chen Nach­weis- bzw. Vermittlungsgebühr.
Die Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Irr­tum, Aus­las­sun­gen, Zwi­schen­ver­wer­tung vor­be­hal­ten. Wir wei­sen dar­auf hin, dass die von uns wei­ter­ge­ge­be­nen Objekt­in­for­ma­tio­nen vom Ver­käu­fer bzw. von Drit­ten stam­men und von uns zwar über­prüft wor­den, den­noch schlei­chen sich ger­ne Feh­ler ein, für die wir kei­ne Gewähr übernehmen.
GELDWÄSCHE: Wir als Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men LaF­leur Immo­bi­li­en sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) dazu ver­pflich­tet, bei der Begrün­dung einer Geschäfts­be­zie­hung die Iden­ti­tät des Ver­trags­part­ners fest­zu­stel­len und zu über­prü­fen, d.h. sobald ein ernst­haf­tes Inter­es­se an der Durch­füh­rung des Immo­bi­li­en­kauf­ver­tra­ges besteht. Hier­zu ist es erfor­der­lich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die rele­van­ten Daten Ihres Per­so­nal­aus­wei­ses fest­hal­ten (wenn Sie als natür­li­che Per­son han­deln) – zum Bei­spiel in Form einer Kopie. Bei einer juris­ti­schen Per­son benö­ti­gen wir eine Kopie des Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs, aus wel­chem der wirt­schaft­lich Berech­tig­te her­vor­geht. Das Geld­wä­sche­ge­setz sieht vor, dass der Mak­ler die Kopien oder Unter­la­gen fünf Jah­re auf­be­wah­ren muss. Als unser Ver­trags­part­ner haben Sie auch eine Mit­wir­kungs­pflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.