Fresh Start! Schöne helle Altbauwohnung mit Charme!
NeuObjektart
Wohnung
Objekttyp
Hochparterre
Vermarktungsart
Miete
PLZ
65934
Ort
Frankfurt am Main / Nied
ImmoNr
AN-2022–003_1
Wohnfläche
60,00 m²
Nutzfläche
13,00 m²
Anzahl Zimmer
2
Anzahl Badezimmer
1
Kaltmiete
700,00 €
Beschreibung
Eine gemütliche neue Altbauwohnung für Sie? Dann ist diese Wohnung genau die Richtige. Hohe Decken, große Fenster, viel Licht und der Charme des Altbaus… Alles unter einem Dach. Das freistehende Dreifamilienhaus wurde 1906 errichtet. Das hübsche Haus wurde 2009/2010 kernsaniert und modernisiert. Eine Besonderheit ist die mit viel Liebe durchgeführte Sanierung der Innenräume. Mit dem Altbau wurde neue hochwertige Technik verbunden. Lassen Sie bei der Einrichtung Ihrer Fantasie feien Lauf. Dazu laden die drei Meter hohen Decken ein. Als Start up für ein junges Paar oder für eine Person, die beispielsweise ein Home Office benötigt, eignet sich diese Wohnung hervorragend. Ein Kellerraum dient als Abstellfäche. Überzeugen Sie sich selbst von der schmucken Wohnung. Ein begrünter Innenhof lädt zum Entspannen oder zum Beisammensein mit Freunden ein. Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit uns! Wir freuen uns auf Sie!Lage
Die Altbauwohnung liegt im schönen Stadtteil Nied, westlich der Mainmetropole Frankfurt am Main mit ausgezeichneter Verkehrsanbindung. Bus, Straßen- und S‑Bahn sowie ein Supermarkt liegen praktisch direkt vor der Tür. Gleich in der Nähe befinden sich mehrere Restaurants, Supermärkte, sowie mehrere Arztpraxen. Zum Freitzeitangebot zählen die schönen Rad- und Spazierwege an den nahegelegenen Flüssen Nidda und Main. Es gibt zur Erholung Grün- und Parkanlagen ganz in der Nähe. Außerdem gibt es mehrere Kitas und eine Grundschule, die fußläufig erreichbar sind. Fitnessstudios, ein Modegeschäft, ein Museum und eine Postannahmestelle liegen in der Nähe.Ausstattung
‑hohe Decken, schöner heller Altbau‑komplett saniert in 2009
‑renoviertes modernisiertes Tageslichtbad
‑Klappfensterläden und neue wärmedämmende und einbruchshemmende Fenster 2‑fach verglast
‑Etagenheizung (Gas)
‑Heizung und Strom werden vom Mieter selbst angemeldet
‑Echtholzparkett
‑Vinyl-Kunststoffböden in Bad und Küche
‑zentrale Schließanlage
‑isolierter und sanierter Keller mit separatem Waschraum
‑1 Kellerraum gehört zur Wohnung
‑Abstellkammer im Treppenhaus
‑Internetzugang wird vom Mieter selbst angemeldet, ist jedoch vorhanden
‑Kaution: 3 Monatsmieten in Form einer Bürgschaft
— Nebenkosten 120,00 EUR
Weitere Informationen
Es liegt ein EnerXXX vor. Dieser ist gültig bis XXX Endenergieverbrauch beträgt XXX kwh/(m²*a). Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Erdgas E. Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1906. Die Energieeffizienzklasse ist XXXXX.VERFÜGBARKEIT: Frei ab sofort!
PROVISIONSFREI
Angebote nur für den Empfänger selbst bestimmt. Weitergabe an Dritte nicht gestattet, anderenfalls Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr.
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Auslassungen, Zwischenverwertung vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von Dritten stammen und von uns zwar überprüft worden, dennoch schleichen sich gerne Fehler ein, für die wir keine Gewähr übernehmen.
GELDWÄSCHE: Wir als Immobilienunternehmen LaFleur Immobilien sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, d.h. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – zum Beispiel in Form einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien oder Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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