Unbebautes Traumgrundstück in Top Lage!

Objekt des Tages
Tei­le die­sen Beitrag
Objekt­art
Grund­stück
Objekt­typ
Woh­nen
Ver­mark­tungs­art
Kauf
PLZ
64342
Ort
See­heim-Jugenheim
ImmoNr
AN-2023–021
Grund­stücks­grö­ße
804,01 m²
Kauf­preis
590.000,00 €

Beschreibung

“Bei Immo­bi­li­en geht es nicht um Gebäu­de, es geht um Men­schen.” — Robert T. Kiyosaki

Die­ses Traum­grund­stück in sehr guter Lage an der Alten Berg­stra­ße bie­tet ein Zuhau­se für eine gro­ße Fami­lie. Nach Abspra­che mit dem Bau­aumt kann man die 804 m² Ent­wick­lungs­po­ten­ti­al für ein Ein-/Zwei­fa­mi­li­en­haus oder maxi­mal zwei klei­ne­re Dop­pel­haus­hälf­ten aus­schöp­fen. Das Bau­grund­stück ist erschlos­sen. Eine eige­ne neue Pla­nung ist mög­lich. Min­dest­grö­ße des Bau­grund­stücks in Qua­drat­me­ter: 804m². GFZ = 0,7 und GRZ = 0,4. Höchs­tens zwei Voll­ge­schos­se mög­lich und nicht mehr als 2 Wohneinheiten.

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Lage

See­heim-Jugenheim, an der schö­nen Berg­stra­ße gele­gen, ist ein sehr gefrag­tes Wohn­ge­biet. Zahl­rei­che Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten, ein aus­ge­spro­chen viel­fäl­ti­ges Erziehung‑, Betreu­ungs- und Bil­dungs­an­ge­bot vom Kin­der­gar­ten bis zum inter­na­tio­na­len Gym­na­si­um, eine gute ärzt­li­che Ver­sor­gung und ein brei­tes kul­tu­rel­les Ange­bot machen die Gemein­de attrak­tiv als Ort zum Leben. Ob jun­ge Fami­li­en, die Gene­ra­ti­on 60 plus oder neu zuge­zo­ge­ne Sin­gles kön­nen sich hier zuhau­se füh­len. Sams­tags ist Wochen­markt vor dem Rat­haus. Dort fin­den Sie kuli­na­ri­sche regio­na­le und über­re­gio­na­le Viel­falt in Bio­qua­li­tät. An der Berg­stra­ße gibt es vie­le Frei­zeit­mög­lich­kei­ten: Wan­dern, Rad­fah­ren bis hin zu his­to­ri­schen Denk­mä­lern, vor allem die schö­nen Bur­gen, laden zum Abschal­ten vom All­tags­stress ein. See­heim-Jugenheim ist nur einen Sprung von Darm­stadt, Frank­furt, Mann­heim und Hei­del­berg gele­gen. Sie errei­chen die Städ­te bequem über die A5 oder die A67 mit dem Auto. Auch gut ange­bun­de­ne öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel, wie Stra­ßen­bahn, Bus­se und Eisen­bahn, brin­gen Sie von hier ohne Pro­ble­me zu Ihrem Wunschziel. 

Ausstattung

‑GRZ: 0,4
‑GFZ: 0,7
‑höchs­tens 2 Voll­ge­schos­se möglich
‑Abstand: offen
‑erschlos­sen

„Betrach­ten Sie Markt­schwan­kun­gen als Ihren Freund und nicht als Ihren Feind” 
– War­ren Buffet – 

Weitere Informationen

VERFÜGBARKEIT: Frei ab sofort!

PROVISION: Der Erwer­ber zahlt eine Pro­vi­si­on in Höhe von 5,95 % inkl. gesetzl. MwSt. an die Fir­ma LaF­leur Immobilien.

Ange­bo­te nur für den Emp­fän­ger selbst bestimmt. Wei­ter­ga­be an Drit­te nicht gestat­tet, ande­ren­falls Scha­dens­er­satz­leis­tung in Höhe der orts­üb­li­chen Nach­weis- bzw. Vermittlungsgebühr. 
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GELDWÄSCHE: Wir als Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men LaF­leur Immo­bi­li­en sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) dazu ver­pflich­tet, bei der Begrün­dung einer Geschäfts­be­zie­hung die Iden­ti­tät des Ver­trags­part­ners fest­zu­stel­len und zu über­prü­fen, d.h. sobald ein ernst­haf­tes Inter­es­se an der Durch­füh­rung des Immo­bi­li­en­kauf­ver­tra­ges besteht. Hier­zu ist es erfor­der­lich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die rele­van­ten Daten Ihres Per­so­nal­aus­wei­ses fest­hal­ten (wenn Sie als natür­li­che Per­son han­deln) – zum Bei­spiel in Form einer Kopie. Bei einer juris­ti­schen Per­son benö­ti­gen wir eine Kopie des Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs, aus wel­chem der wirt­schaft­lich Berech­tig­te her­vor­geht. Das Geld­wä­sche­ge­setz sieht vor, dass der Mak­ler die Kopien oder Unter­la­gen fünf Jah­re auf­be­wah­ren muss. Als unser Ver­trags­part­ner haben Sie auch eine Mit­wir­kungs­pflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.