Gewerbegrundstück | Trier zum Kauf

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Tei­le die­sen Beitrag
Objekt­art
Grund­stück
Objekt­typ
Gewer­be­park
Ver­mark­tungs­art
Kauf
PLZ
54294
Ort
Trier
ImmoNr
AN-2025–078
Grund­stücks­grö­ße
5.588,00 m²
Kauf­preis
4.500.000,00 €

Beschreibung

Gewerbegrundstück

Das aus­ge­schrie­be­ne Grund­stück liegt im Gewer­be­ge­biet von Trier direkt an der Mosel. Es han­delt sich hier­bei um ein Grund­stück, das für krea­ti­ve Bau­trä­ger und Inves­to­ren geeig­net ist. Eine Umnut­zung in ein zukunfts­ori­en­tier­tes Gewer­be oder die Umnut­zung in ein Wohn­ge­biet wäre hier wün­schens­wert. Die Lage ist äußerst attrak­tiv, da sie eine her­vor­ra­gen­de Anbin­dung an die Haupt­ver­kehrs­we­ge sowie an die Innen­stadt von Trier bie­tet. Das Grund­stück ver­fügt über eine groß­zü­gi­ge Flä­che und viel­fäl­ti­ge Nut­zungs­mög­lich­kei­ten, sei es für den wei­te­ren Auto­mo­bil­sek­tor, Ein­zel­han­del, Woh­nun­gen mit Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder ande­re gewerb­li­che Zwe­cke. Hin­zu kommt die Beson­der­heit, dass auch das Nach­bar­grund­stück dazu erwor­ben wer­den kann. Die Umnut­zung als Wohn­raum wur­de bereits mit der Stadt Trier bespro­chen bedarf aller­dings eini­ger Klä­rung und kann nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen so umge­setzt wer­den. Die Wohn­raum­schaf­fung in die­sem Gebiet wäre ein gro­ßer Gewinn für die Stadt und wird daher befür­wor­tet, sofern das Nach­bar­grund­stück mit erwor­ben wird. Soll­te nur das hier ange­bo­te­ne Grund­stück allein erwor­ben wer­den, so ist aus­schließ­lich eine gewerb­li­che Nut­zung mög­lich. Eine Pfle­ge­im­mo­bi­lie wäre auf die­sem Gelän­de möglich. 

Lage

Makrolage:
Trier liegt in Rhein­land-Pfalz nahe zur luxem­bur­gi­schen Gren­ze. Das ange­bo­te­ne Grund­stück liegt stra­te­gisch gut posi­tio­niert in Bezug auf grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr und Pend­ler­strö­me. Die Luxem­bur­ger Stra­ße ver­bin­det mit der B49 / B51 wich­ti­ge über­re­gio­na­le Ver­kehrs­we­ge. Wirt­schafts- und Ver­kehrs­ver­bin­dung: Durch die gute Anbin­dung an Bun­des­stra­ßen und die Nähe zu Auto­bahn­an­schlüs­sen ist der Stand­ort auch für Kun­den aus dem Umland und Rand­re­gio­nen gut erreich­bar. Infra­struk­tur und Sied­lungs­kon­text: Euren ist ein bevöl­ker­ter Stadt­teil mit Wohn­ge­bie­ten, Gewer­be und Dienst­leis­tun­gen. Das sorgt für Kun­den­po­ten­zi­al in der Umge­bung. Zudem liegt das Grund­stück nicht iso­liert, son­dern ein­ge­bet­tet in ein Misch­ge­biet mit Wohn- und Gewer­be­nut­zung. Markt­ent­wick­lung und Preis­ni­veau: Die Immo­bi­li­en­prei­se und Miet­kos­ten ent­lang der Luxem­bur­ger Stra­ße zei­gen, dass das Gebiet eine gewis­se wirt­schaft­li­che Attrak­ti­vi­tät besitzt. Wohn­flä­chen­prei­se, Boden­richt­wer­te etc. sind im mitt­le­ren-bis geho­be­nen Seg­ment inner­halb Triers fest­ge­stellt worden. 

Ausstattung

Daten und Fak­ten zum Grundstück:

— 5.588 m² gewerb­li­che Nutzung
— Auf­tei­lung in meh­re­re Flurstücke
— Nach­bar­grund­stück kann mit dazu erwor­ben wer­den, dann wei­te­re 9.220 m² dazu (insg. 14.808 m²)
— Bebau­ung in Wohn­raum nach Abspra­che mit der Stadt Trier, jedoch mit eini­gen Bedin­gun­gen ver­knüpft, wie z.B. die Kos­ten der Erschlie­ßung des Gelän­des selbst zu übernehmen.
— mög­lich wäre jedoch eine Pfle­ge­im­mo­bi­lie, die als gewerb­lich gilt und somit ohne wei­te­res plan­bar wäre. 

Weitere Informationen

VERFÜGBARKEIT: Frei nach Absprache!
PROVISION: Der Erwer­ber zahlt eine Pro­vi­si­on in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. an die Fir­ma LaF­leur Immobilien. 
Ange­bo­te nur für den Emp­fän­ger selbst bestimmt. Wei­ter­ga­be an Drit­te nicht gestat­tet, ande­ren­falls Scha­dens­er­satz­leis­tung in Höhe der orts­üb­li­chen Nach­weis- bzw. Vermittlungsgebühr.
Die Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Irr­tum, Aus­las­sun­gen, Zwi­schen­ver­wer­tung vor­be­hal­ten. Wir wei­sen dar­auf hin, dass die von uns wei­ter­ge­ge­be­nen Objekt­in­for­ma­tio­nen vom Ver­käu­fer bzw. von Drit­ten stam­men und von uns zwar über­prüft wor­den, den­noch schlei­chen sich ger­ne Feh­ler ein, für die wir kei­ne Gewähr übernehmen.
GELDWÄSCHE: Wir als Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men LaF­leur Immo­bi­li­en sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) dazu ver­pflich­tet, bei der Begrün­dung einer Geschäfts­be­zie­hung die Iden­ti­tät des Ver­trags­part­ners fest­zu­stel­len und zu über­prü­fen, d.h. sobald ein ernst­haf­tes Inter­es­se an der Durch­füh­rung des Immo­bi­li­en­kauf­ver­tra­ges besteht. Hier­zu ist es erfor­der­lich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die rele­van­ten Daten Ihres Per­so­nal­aus­wei­ses fest­hal­ten (wenn Sie als natür­li­che Per­son han­deln) – zum Bei­spiel in Form einer Kopie. Bei einer juris­ti­schen Per­son benö­ti­gen wir eine Kopie des Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs, aus wel­chem der wirt­schaft­lich Berech­tig­te her­vor­geht. Das Geld­wä­sche­ge­setz sieht vor, dass der Mak­ler die Kopien oder Unter­la­gen fünf Jah­re auf­be­wah­ren muss. Als unser Ver­trags­part­ner haben Sie auch eine Mit­wir­kungs­pflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.