Idyllisches unbebautes Grundstück in familienfreundlicher Lage von Ober-Ramstadt

Reser­viert
Tei­le die­sen Beitrag
Objekt­art
Grund­stück
Objekt­typ
Woh­nen
Ver­mark­tungs­art
Kauf
PLZ
64372
Ort
Ober-Ram­stadt
ImmoNr
AN-2024–060
Grund­stücks­grö­ße
306,00 m²
Kauf­preis
175.000,00 €

Beschreibung

Sie sind auf der Suche nach einem Grund­stück, auf das Sie Ihr Traum­haus bau­en kön­nen? Dann ent­de­cken Sie die­ses Bau­grund­stück in Ober-Ram­stadt mit 306 m² Flä­che. Hier kön­nen Sie ein Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus mit Gar­ten und Stell­plät­zen errich­ten. Das Grund­stück ist bereits voll­stän­dig erschlos­sen und es bie­tet sich die Mög­lich­keit 2 Park­plät­ze zum Haus hin­zu­zu­fü­gen. Das Grund­stück hat die unge­fäh­ren Maße 23 m x 25 m x 13 m, d.h. einem Umring von ca. 75 m. Da kein Abstand zum Nach­bar­haus ein­zu­hal­ten ist, kön­nen Sie direkt an die rech­te Grund­stücks­gren­ze bau­en. Sind Sie neu­gie­rig gewor­den, dann schau­en Sie sich ger­ne das Expo­sé an und kon­tak­tie­ren Sie uns für einen Besich­ti­gungs­ter­min oder wei­te­re Informationen. 

Lage

Die Lage spricht für sich selbst. Die soge­nann­te „Schieß­berg­stra­ße“ liegt etwas erhöht in Ober-Ram­stadt und gibt den Blick auf die Haus­dä­cher von Ober-Ram­stadt und ins Grü­ne frei. Da hier kei­ne Haupt­stra­ße liegt, ist es ver­hält­nis­mä­ßig ruhig. Auch kein Flug­lärm ist zu hören. Ober-Ram­stadt befin­det sich im Land­kreis Darm­stadt-Die­burg und in Nähe zu Roß­dorf und Darmstadt. 

Ausstattung

— Grund­stücks­maß: 23 m x 25m x 13 m; ca. 75 m Umring.
— Die Bebau­ung gilt nach § 34 BauGB
— Es gibt kei­nen Grenz­ab­stand zum Nachbarhaus
— 2 Kfz-Stell­plät­ze sind möglich
— Kel­ler­ge­schoss möglich
— 2 Voll­ge­schos­se möglich
— 1 Dach­ge­schoss möglich
— Es liegt eine geneh­mig­te Bau­vor­anfra­ge vor
— Die Erschlie­ßung des Grund­stücks ist bereits von den Eigen­tü­mern bezahlt und abgeschlossen.
— Wege­recht im Grund­buch mit 3 m brei­ter Zufahrt links 

Weitere Informationen

VERFÜGBARKEIT: Frei ab sofort!
PROVISION: Der Erwer­ber zahlt eine Pro­vi­si­on in Höhe von 5,95 % inkl. gesetzl. MwSt. an die Fir­ma LaF­leur Immobilien. 
Ange­bo­te nur für den Emp­fän­ger selbst bestimmt. Wei­ter­ga­be an Drit­te nicht gestat­tet, ande­ren­falls Scha­dens­er­satz­leis­tung in Höhe der orts­üb­li­chen Nach­weis- bzw. Vermittlungsgebühr.
Die Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich. Irr­tum, Aus­las­sun­gen, Zwi­schen­ver­wer­tung vor­be­hal­ten. Wir wei­sen dar­auf hin, dass die von uns wei­ter­ge­ge­be­nen Objekt­in­for­ma­tio­nen vom Ver­käu­fer bzw. von Drit­ten stam­men und von uns zwar über­prüft wor­den, den­noch schlei­chen sich ger­ne Feh­ler ein, für die wir kei­ne Gewähr übernehmen.
GELDWÄSCHE: Wir als Immo­bi­li­en­un­ter­neh­men LaF­leur Immo­bi­li­en sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) dazu ver­pflich­tet, bei der Begrün­dung einer Geschäfts­be­zie­hung die Iden­ti­tät des Ver­trags­part­ners fest­zu­stel­len und zu über­prü­fen, d.h. sobald ein ernst­haf­tes Inter­es­se an der Durch­füh­rung des Immo­bi­li­en­kauf­ver­tra­ges besteht. Hier­zu ist es erfor­der­lich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die rele­van­ten Daten Ihres Per­so­nal­aus­wei­ses fest­hal­ten (wenn Sie als natür­li­che Per­son han­deln) – zum Bei­spiel in Form einer Kopie. Bei einer juris­ti­schen Per­son benö­ti­gen wir eine Kopie des Han­dels­re­gis­ter­aus­zugs, aus wel­chem der wirt­schaft­lich Berech­tig­te her­vor­geht. Das Geld­wä­sche­ge­setz sieht vor, dass der Mak­ler die Kopien oder Unter­la­gen fünf Jah­re auf­be­wah­ren muss. Als unser Ver­trags­part­ner haben Sie auch eine Mit­wir­kungs­pflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.